Damit gutes Hören verlässlich bleibt.
Genau hier setzt der HörgeräteSchutz von Alteos an. Er sichert Ihr Gerät über die gesamte Versorgungszeit ab, regelt Schäden ohne Selbstbeteiligung und sorgt auch auf Reisen für schnellen Ersatz.
So bleibt Ihre Aufmerksamkeit dort, wo sie hingehört: beim guten Hören.
Langer Schutz
Die Laufzeit kann bis zu sechs Jahre betragen. Sie deckt also den gesamten Versorgungszeitraum für Hörgeräte ab – bis zur nächsten Anschaffung.
Ersatz auf Reisen
Auf Reisen das Hörgerät verloren oder beschädigt? Im Komfort- und Premiumschutz organisieren wir EU-weit Ersatz innerhalb von 48 Stunden.
Zubehör inklusive
Otoplastiken, Ladezubehör, alles, was auf Ihrer Hörgeräterechnung steht: ohne Diskussion.
Alltagsschäden abgedeckt
Feuchtigkeit, Schweiß, Bedienungsfehler, Beschädigung durch Dritte: Je nach Tarif sind die häufigsten Alltagsrisiken vollständig abgedeckt.
Transparente Erstattung
Im Premiumschutz erstatten wir in den ersten drei Jahren immer den Neuwert. Danach gilt eine klare Zeitwertstaffel: eine Tabelle, eine Logik, keine Überraschungen.
Auch ohne Kassenzuschuss versicherbar
Selbstzahler ohne Zuschuss der Krankenkasse hatten bisher keine passende Option. Mit dem neuen Privattarif schließen Sie den HörgeräteSchutz unabhängig von Ihrer Krankenkasse ab.
Drei Tarife. Einer passt zu Ihnen.
So bleibt eine große Anschaffung planbar, ohne dass ein einzelner Schaden zur unerwarteten Belastung wird. Alle Tarife sind monatlich zahlbar, täglich kündbar und bis zu sechs Monate nach dem Kauf Ihres Hörgeräts abschließbar.
HörgeräteSchutz
Verlustschutz
Komfortschutz
Premiumschutz
Verlust & Diebstahl
Schutz im täglichen Gebrauch
Werterhalt & Extras
Erweiterung
Häufige Fragen,
klare Antworten
Wie kündige ich meinen Vertrag?
Sie können Ihren Vertrag täglich kündigen – formlos und unkompliziert:
Online: mein.alteos.com/aenderung
Per Mail: service@alteos.com
Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer an.
Der Vertrag endet außerdem automatisch:
- nach 6 Jahren Laufzeit
- bei Totalschaden oder Entwendung
- nach Rückabwicklung des Kaufs (z. B. im Rahmen der Gewährleistung)
Was deckt der neue Akkuverschleiß-Schutz ab – und für wen lohnt er sich?
Moderne Hörgeräte laufen mit wiederaufladbaren Akkus – und die verlieren mit der Zeit an Kapazität. Die Erweiterung Akku+ sichert genau das ab: Fällt die Akkuleistung Ihres Hörgeräts auf weniger als 10 Stunden bei normalem Gebrauch, übernimmt Alteos die Kosten für den Austausch.
Was die Erweiterung leistet:
- Bis zu zwei Akkuwechsel pro Gerät über die gesamte Vertragslaufzeit
- Bei binauraler Versorgung gilt der Schutz für jedes Gerät separat
- Der Austausch erfolgt durch einen beauftragten Hörakustiker
Was nicht abgedeckt ist:
- Kapazitätsverluste durch unsachgemäße Ladung oder Lagerung
- Schäden innerhalb der Herstellergewährleistung
- Einwegbatterien (nicht wiederaufladbare Batterien)
Für wen lohnt sich Akku+? Besonders für alle, die ihr Hörgerät täglich intensiv nutzen – zum Beispiel mit aktivierter Streaming-Funktion – und langfristig auf eine gleichbleibende Akkuleistung angewiesen sind.
📌 Die Erweiterung Akku+ ist optional und ausschließlich im Premiumschutz buchbar – neu ab Oktober 2026.
Wer steht hinter dem HörgeräteSchutz?
Der HörgeräteSchutz wird von Alteos angeboten – einem Unternehmen, das sich auf digitale Versicherungslösungen spezialisiert hat und zu 100 % zur AXA Konzern AG gehört.
Das bedeutet für Sie: moderner, digitaler Service – mit der Verlässlichkeit und Finanzkraft eines der größten Versicherungskonzerne weltweit im Hintergrund.
📌 Alteos ist als Versicherungsvertreter reguliert und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bin ich im Falle eines Diebstahls oder sonstigen Schadens finanziell selbst beteiligt?
Es gibt keine generelle Selbstbeteiligung.
Bitte beachten Sie die geltende Zeitwertstaffel bei der Regulierung.
Schaden/Diebstahl melden für Hörgerät
Nach Eintritt eines Schadens sind Sie verpflichtet, den Schadenfall unverzüglich bei uns unter mein.alteos.com zu melden. Sie können dies auch per E-Mail an service@alteos.com machen. Bei Diebstahl oder bei Beschädigung durch Unbekannte sowie bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss bei der Polizei eine Anzeige gemacht werden.
In Ausnahmefällen können Sie uns den Schaden – möglichst unter Angabe der Vertrags-Nummer – auch telefonisch zwischen 9 und 18 Uhr unter +49 30 255 585 845 melden.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Oder rufen Sie uns an.


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