Damit gutes Hören verlässlich bleibt.
Genau hier setzt der HörgeräteSchutz von Alteos an. Er sichert Ihr Gerät über die gesamte Versorgungszeit ab, regelt Schäden ohne Selbstbeteiligung und sorgt auch auf Reisen für schnellen Ersatz.
So bleibt Ihre Aufmerksamkeit dort, wo sie hingehört: beim guten Hören.
Langer Schutz
Die Laufzeit kann bis zu sechs Jahre betragen. Sie deckt also den gesamten Versorgungszeitraum für Hörgeräte ab – bis zur nächsten Anschaffung.
Ersatz auf Reisen
Auf Reisen das Hörgerät verloren oder beschädigt? Im Komfort- und Premiumschutz organisieren wir EU-weit Ersatz innerhalb von 48 Stunden.
Zubehör inklusive
Otoplastiken, Ladezubehör, alles, was auf Ihrer Hörgeräterechnung steht: ohne Diskussion.
Alltagsschäden abgedeckt
Feuchtigkeit, Schweiß, Bedienungsfehler, Beschädigung durch Dritte: Je nach Tarif sind die häufigsten Alltagsrisiken vollständig abgedeckt.
Transparente Erstattung
Im Premiumschutz erstatten wir in den ersten drei Jahren immer den Neuwert. Danach gilt eine klare Zeitwertstaffel: eine Tabelle, eine Logik, keine Überraschungen.
Auch ohne Kassenzuschuss versicherbar
Selbstzahler ohne Zuschuss der Krankenkasse hatten bisher keine passende Option. Mit dem neuen Privattarif schließen Sie den HörgeräteSchutz unabhängig von Ihrer Krankenkasse ab.
Drei Tarife. Einer passt zu Ihnen.
So bleibt eine große Anschaffung planbar, ohne dass ein einzelner Schaden zur unerwarteten Belastung wird. Alle Tarife sind monatlich zahlbar, täglich kündbar und bis zu sechs Monate nach dem Kauf Ihres Hörgeräts abschließbar.
HörgeräteSchutz
Verlustschutz
Komfortschutz
Premiumschutz
Verlust & Diebstahl
Schutz im täglichen Gebrauch
Werterhalt & Extras
Erweiterung
Häufige Fragen,
klare Antworten
Was passiert, wenn mein Hörgerät auf Reisen beschädigt wird oder verloren geht?
In den Tarifen Komfortschutz und Premiumschutz organisiert Alteos den Expressversand eines Ersatzgeräts innerhalb der EU. Das Ersatzgerät wird von Ihrem Hörakustiker bereitgestellt.
Gilt nur bei Reise- oder Urlaubsschäden.
ACHTUNG: Bei Vertragabschlüssen vor dem 16.10.2023 kann es zu Abweichungen bei den Angaben kommen.
Ersetzt mir die Krankenkasse / Krankenversicherung das Hörgerät im Schadenfall?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt meist nur die Erstausstattung bei medizinischer Notwendigkeit.
Im Falle eines Totalschadens oder einer Reparatur innerhalb der ersten 6 Jahre nach Kauf gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen die entstandenen Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Jedoch kann die Krankenkasse diese Fälle ebenso bezuschussen. Hierbei sind die Regelungen jeder Krankenkasse allerdings individuell unterschiedlich. Bei einer bestehenden Krankenversicherung richten sich die zu übernehmenden Kosten nach Ihrem Tarif und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Erst im Schadensfall wird geprüft, welche Bezuschussung durch die Krankenkasse/Krankenversicherung erfolgt.
Bis zu welcher Höhe werden Reparaturkosten im Schadenfall übernommen?
Wir übernehmen die Kosten für eine fachgerechte Reparatur.
Ist eine Reparatur nicht möglich oder eine Ersatzbeschaffung günstiger, erstatten wir den Zeitwert des Hörgeräts.
Details zur Zeitwertberechnung finden Sie hier.
Bin ich im Falle eines Diebstahls oder sonstigen Schadens finanziell selbst beteiligt?
Es gibt keine generelle Selbstbeteiligung.
Bitte beachten Sie die geltende Zeitwertstaffel bei der Regulierung.
Ich möchte einen Schaden melden. Wie geht das?
Nach Eintritt eines Schadens sind Sie verpflichtet, den Schadenfall unverzüglich bei uns unter mein.alteos.com zu melden. Sie können dies auch per E-Mail an service@alteos.com machen. Bei Diebstahl oder bei Beschädigung durch Unbekannte sowie bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss bei der Polizei eine Anzeige gemacht werden.
In Ausnahmefällen können Sie uns den Schaden – möglichst unter Angabe der Vertrags-Nummer – auch telefonisch zwischen 9 und 18 Uhr unter +49 30 255 585 845 melden.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Oder rufen Sie uns an.


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