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Alteos GmbH

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

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Feedback und Kontakt

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit von uns erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen. Die Schlichtungsstelle ist wie folgt erreichbar:

Schlichtungsstelle BGG
c/o Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527–2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Beschreibung unserer Dienstleistung und ihrer Durchführung

Marktüberwachungsbehörde

Kontakt:
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

Erstellungsdatum


GISA-Nr: 35479994