Sicherheit, die die Nutzung verlässlich macht

Hörbare Sicherheit: Optimaler Schutz für Ihre Kunden
Der Alteos HörgeräteSchutz kann direkt in Ihrem Geschäft abgeschlossen werden und erfordert nur minimalen Zeitaufwand. Die Integration des Versicherungsabschlusses in die gängigen Kassensysteme ist ebenfalls möglich.
Kunden können die Versicherung während ihres Einkaufs oder zuhause über Ihre individualisierte Abschlussstrecke schnell und einfach abschließen. Vertragserstellung, -management und Schadenregulierung werden von Alteos übernommen. Vom einfachen Hörgerät bis hin zum sensiblen IdO-System bieten wir den besten Schutz für Ihre Kunden.
Alteos stößt bei Kunden auf offene Ohren
Der Alteos HörgeräteSchutz gewährt sofortigen Schutz ohne komplizierte Genehmigungsprozesse. Nach dem Kauf sind die Hörgeräte Ihrer Kunden direkt abgesichert, was insbesondere Neukunden eine sorgenfreie Eingewöhnungsphase ermöglicht.
Mit einer Versicherungssumme von bis zu 15.000 € können selbst hochwertigste Hörsysteme inklusive Zubehör problemlos geschützt werden. Zusätzlich haben Ihre Kunden ein tägliches Kündigungsrecht, wodurch sie jederzeit flexibel bleiben.


Mehr Umsatz und zufriedene Kunden
Als Partner von Alteos haben Sie die Möglichkeit, aus verschiedenen Vergütungsstufen zu wählen. Stärken Sie Ihre Umsätze nicht nur durch jährliche Vergütungen, sondern auch durch zügige Genehmigung für Reparaturen oder Ersatz nach Schadenfällen.
Wir bearbeiten 80% aller Anliegen innerhalb von 48 Stunden. Unsere prompte Schadenbearbeitung und zügige Zahlungsabwicklung erleichtern Ihnen die Betreuung Ihrer Kunden.
Kundenkarten ohne aufsichtsrechtliche Risiken
Bieten Sie Ihren Kunden mit Ihrer Kundenkarte Garantieverlängerungen und Schutzleistungen, ohne sich um regulatorische Fragen kümmern zu müssen. Die Aspekte der Kundenkarte, die eine Versicherungsleistung darstellen, werden vollständig über die Versicherungsinfrastruktur von Alteos abgewickelt.
So bleibt Ihr Service attraktiv – mit voller Transparenz und professioneller Abwicklung.
Mehr zum Unterschied zwischen Garantie und Versicherung erfahren Sie hier.

Ihre Kunden optimal versichert
HörgeräteSchutz
Verlustschutz
Komfortschutz
Premiumschutz
AusprobeSchutz – Hörgeräte bis zu 10 Wochen sicher testen
Mit Alteos können Akustiker Hörgeräte während der Testphase schützen. Bieten Sie diesen kurzfristigen Schutz Ihren Kunden an. Für bis zu 10 Wochen können Hörgeräte und IdO-Systeme während der Testphase für einen geringen Preis gegen Verlust, Diebstahl, Bedienungsfehler sowie Totalschäden versichert werden.
Partner werden
Registrieren
Registrieren Sie sich schnell und einfach als Partner von Alteos – papierlos und zeitsparend.
Onboarden
Persönliches Onboarding & kontinuierliche Begleitung durch unseren regionalen Außendienst.
Empfehlen & Vergütung erhalten
Die Versicherung kann direkt im Verkauf oder per QR-Code angeboten werden. Jede abgeschlossene Versicherung wird vergütet – ohne Mindestanforderungen.
Häufige Fragen,
klare Antworten
Wie wird ein Schaden an einem Hörgerät erstattet?
Die Erstattung richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem Alter des Hörgeräts zum Zeitpunkt des Schadens.
Verlustschutz und Komfortschutz:
• Im ersten Jahr erhalten Ihre Kunden 100 % des Kaufpreises.
• Ab dem zweiten Jahr gilt eine transparente Zeitwertstaffel mit einem Abzug von 10 % pro Jahr. Im sechsten Jahr beträgt der Abzug 20 %.
Premiumschutz:
• In den ersten drei Jahren erhalten Ihre Kunden 100 % des Kaufpreises.
• Ab dem vierten Jahr gilt dieselbe Zeitwertstaffel.
Bei Reparaturen fällt in allen Tarifen keine Selbstbeteiligung an.
📌 Wichtig: Die Zeitwertstaffel ist einheitlich geregelt. Es gilt eine klare Tabelle mit einer nachvollziehbaren Berechnung.
Wie läuft die Reparatur ab, wenn ein Hörgerät defekt ist?
Bevor Sie mit der Reparatur beginnen, melden Sie den Schaden bitte bei Alteos und warten Sie auf unsere Reparaturfreigabe.
📌 Wichtig: Ohne vorherige Freigabe ist eine Kostenübernahme nicht sichergestellt.
Sie können den Schaden auf folgenden Wegen melden:
Partnerportal: https://partner.alteos.com/
Online: https://mein.alteos.com/schaden
Telefonischer Support (Mo–Fr, 9–18 Uhr): +49 30 255 585 845
Was ist die Erweiterung Akku+ und für wen ist sie geeignet?
Der Akku ist das Bauteil, das im Alltag am meisten leistet – und mit den Jahren lässt seine Kraft nach. Mit der Erweiterung Akku+ im Premiumschutz ist ein Austausch abgesichert: bis zu zweimal je Gerät über die gesamte Vertragslaufzeit. So bleibt Ihr Hörgerät leistungsfähig, ohne dass Sie an die Kosten denken müssen.
Der Akkuschutz greift, wenn die Kapazität des verbauten Akkus auf weniger als 10 Stunden bei normalem Gebrauch abfällt – und der Verlust nicht auf äußere Einwirkungen zurückzuführen ist.
Was die Erweiterung umfasst:
• Bis zu zwei Akkuwechsel pro Gerät über die Vertragslaufzeit
• Kostenübernahme für den Austausch durch einen beauftragten Hörakustiker
• Gilt separat für linkes und rechtes Gerät bei binauraler Versorgung
Was nicht abgedeckt ist:
• Kapazitätsverluste durch unsachgemäße Ladung oder Lagerung
• Schäden innerhalb der Herstellergewährleistung
• Einwegbatterien (nicht wiederaufladbare Batterien)
📌 Die Erweiterung Akku+ ist optional und ausschließlich im Premiumschutz buchbar – neu ab Oktober 2026.
Reicht die Herstellergarantie für das Hörgerät meines Kunden nicht aus?
Herstellergarantie und HörgeräteSchutz sichern unterschiedliche Risiken ab. Sie ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.
Die Herstellergarantie greift bei Fabrikations- und Materialfehlern innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Verlust, Sturz, Feuchtigkeit, Schweiß und Bedienungsfehler sind in der Regel nicht abgedeckt.
Diese Alltagsrisiken sichert der HörgeräteSchutz ab. Für Ihre Kunden bedeutet das: Die Versorgung bleibt auch dann abgesichert, wenn das Hörgerät stürzt, feucht wird oder abhandenkommt.
Für Sie bedeutet das: klare Zuständigkeiten im Schadenfall und weniger ungeplante Diskussionen im Fachgeschäft.
Wie werde ich ShopPartner?
Die Registrierung als ShopPartner erfolgt in wenigen Schritten online.
Nach Prüfung senden wir Ihnen alle Informationen per E-Mail und unterstützen Sie mit Broschüren und Marketingmaterial für Ihr Geschäft.
Wie kann ich oder mein Kunde einen Schaden melden?
Nach Eintritt eines Schadens ist Ihr Kunde verpflichtet, den Schadenfall sofort bei Ihnen zu melden, wo er das Hörgerät gekauft bzw. die Versicherung abgeschlossen hat.
Im Fall eines Diebstahls oder bei Beschädigung durch Unbekannte sowie bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss bei der Polizei eine Anzeige erstattet werden.
Anschließend kann uns der Schaden von Ihnen, möglichst unter Angabe der Vertrags-Nummer – wie folgt gemeldet werden:
- Über unser "Schaden Melden"-Formular: https://schaden.alteos.com
- Telefonisch zwischen 9 und 18 Uhr unter: +49 30 255 585 845
In Ausnahmefällen kann uns Ihr Kunde den Schaden auch telefonisch.




