Sie beraten.
Schäden regeln wir.

Sicherheit, die Sie entlastet
Der HörgeräteSchutz übernimmt Abschluss, Schadenregulierung und Dokumentation. So gibt er Ihrem Team den Spielraum zurück, den gute Versorgung braucht.
Alteos entlastet Ihr Tagesgeschäft.
Bei steigender Nachfrage gibt der HörgeräteSchutz Ihrem Team mehr Zeit am Kunden. Abschluss, Schadenregulierung und Verlängerung übernimmt Alteos, klare Deckungszusagen beenden Diskussionen am Tresen, und jeder Fall wird auch über mehrere Filialen hinweg einheitlich gelöst. Kulanz wird zur vergüteten Leistung, nicht zur Last Ihres Teams.
Schutz stärkt die Versorgung.
Ein Hörgerät hilft nur, wenn es im Einsatz bleibt. Geht es verloren, fällt es herunter oder wird feucht, regelt der HörgeräteSchutz den Schaden und Ihre Kundinnen und Kunden bleiben versorgt. So bleibt die Nachsorge ruhig, und Ihre Beratung trägt über den Tag des Kaufs hinaus.
Die Hürde zur besseren Versorgung sinkt.
Hohe Eigenanteile halten viele Menschen von einer hochwertigen Versorgung ab. Der HörgeräteSchutz nimmt die Sorge vor unerwarteten Kosten und erhöht die Bereitschaft für bessere Geräte. Ihre Kunden lassen sich beraten, ohne sich dabei von der Frage leiten zu lassen, was im Falle eines Schadens passieren würde.
Kein Papier. Keine Nachbereitung.
Abschluss, Policierung und Schadenmeldung laufen vollständig digital. Direkt in Ihrer Branchensoftware oder über Ihre Alteos-Shopseite. Ihre Kundinnen und Kunden erhalten alle Unterlagen automatisch, und im Partnerportal behält Ihr Team alle Verträge und Schadenmeldungen im Überblick.
Diese Hörakustik-Betriebe bieten bereits den HörgeräteSchutz an




Unsere Tarife. Für jeden Bedarf der richtige Schutz.
Verlustschutz
Komfortschutz
Komfortschutz
Wie das in Ihrem Betrieb läuft, zeigen wir Ihnen persönlich.
In 30 Minuten am Telefon gehen unsere Kollegen vom Partnerservice mit Ihnen die Abschlussstrecke, Schadenmeldung und Partnerportal durch, am Beispiel Ihres Alltags.
Alles läuft. Auch wenn etwas passiert.
In Ihre Branchensoftware integriert.
Abschluss, Policierung und Schadenmeldung laufen direkt in Amparex oder AkuWin, dem System, das Ihr Team ohnehin nutzt. Kein Medienbruch, kein Zusatzaufwand.
Sichere Testphase, von Anfang an.
Der AusprobeSchutz sichert Hörgeräte während der Probewochen ab: Gegen Verlust, Diebstahl und Bedienungsfehler. Ihre Kundinnen und Kunden testen ohne Risiko, und Sie beraten ohne Vorbehalt.
Verträge, Schäden, Materialien an einem Ort.
Das Partnerportal gibt Ihrem Team eine zentrale Übersicht über Verträge und Schadenmeldungen, Zugriff auf Marketingmaterialien sowie eine Rollen- und Rechteverwaltung für die gesamte Filialstruktur.
Häufige Fragen,
klare Antworten
Wie wird ein Schaden an einem Hörgerät erstattet?
Die Erstattung richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem Alter des Hörgeräts zum Zeitpunkt des Schadens.
Verlustschutz und Komfortschutz:
• Im ersten Jahr erhalten Ihre Kunden 100 % des Kaufpreises.
• Ab dem zweiten Jahr gilt eine transparente Zeitwertstaffel mit einem Abzug von 10 % pro Jahr. Im sechsten Jahr beträgt der Abzug 20 %.
Premiumschutz:
• In den ersten drei Jahren erhalten Ihre Kunden 100 % des Kaufpreises.
• Ab dem vierten Jahr gilt dieselbe Zeitwertstaffel.
Bei Reparaturen fällt in allen Tarifen keine Selbstbeteiligung an.
📌 Wichtig: Die Zeitwertstaffel ist einheitlich geregelt. Es gilt eine klare Tabelle mit einer nachvollziehbaren Berechnung.
Was ist die Erweiterung Akku+ und für wen ist sie geeignet?
Der Akku ist das Bauteil, das im Alltag am meisten leistet – und mit den Jahren lässt seine Kraft nach. Mit der Erweiterung Akku+ im Premiumschutz ist ein Austausch abgesichert: bis zu zweimal je Gerät über die gesamte Vertragslaufzeit. So bleibt Ihr Hörgerät leistungsfähig, ohne dass Sie an die Kosten denken müssen.
Der Akkuschutz greift, wenn die Kapazität des verbauten Akkus auf weniger als 10 Stunden bei normalem Gebrauch abfällt – und der Verlust nicht auf äußere Einwirkungen zurückzuführen ist.
Was die Erweiterung umfasst:
• Bis zu zwei Akkuwechsel pro Gerät über die Vertragslaufzeit
• Kostenübernahme für den Austausch durch einen beauftragten Hörakustiker
• Gilt separat für linkes und rechtes Gerät bei binauraler Versorgung
Was nicht abgedeckt ist:
• Kapazitätsverluste durch unsachgemäße Ladung oder Lagerung
• Schäden innerhalb der Herstellergewährleistung
• Einwegbatterien (nicht wiederaufladbare Batterien)
📌 Die Erweiterung Akku+ ist optional und ausschließlich im Premiumschutz buchbar – neu ab Oktober 2026.
Reicht die Herstellergarantie für das Hörgerät meines Kunden nicht aus?
Herstellergarantie und HörgeräteSchutz sichern unterschiedliche Risiken ab. Sie ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.
Die Herstellergarantie greift bei Fabrikations- und Materialfehlern innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Verlust, Sturz, Feuchtigkeit, Schweiß und Bedienungsfehler sind in der Regel nicht abgedeckt.
Diese Alltagsrisiken sichert der HörgeräteSchutz ab. Für Ihre Kunden bedeutet das: Die Versorgung bleibt auch dann abgesichert, wenn das Hörgerät stürzt, feucht wird oder abhandenkommt.
Für Sie bedeutet das: klare Zuständigkeiten im Schadenfall und weniger ungeplante Diskussionen im Fachgeschäft.
Wie werde ich ShopPartner?
Die Registrierung als ShopPartner erfolgt in wenigen Schritten online.
Nach Prüfung senden wir Ihnen alle Informationen per E-Mail und unterstützen Sie mit Broschüren und Marketingmaterial für Ihr Geschäft.
Wie kann ich oder mein Kunde einen Schaden melden?
Nach Eintritt eines Schadens ist Ihr Kunde verpflichtet, den Schadenfall sofort bei Ihnen zu melden, wo er das Hörgerät gekauft bzw. die Versicherung abgeschlossen hat.
Im Fall eines Diebstahls oder bei Beschädigung durch Unbekannte sowie bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss bei der Polizei eine Anzeige erstattet werden.
Anschließend kann uns der Schaden von Ihnen, möglichst unter Angabe der Vertrags-Nummer – wie folgt gemeldet werden:
- Über unser "Schaden Melden"-Formular: https://schaden.alteos.com
- Telefonisch zwischen 9 und 18 Uhr unter: +49 30 255 585 845
In Ausnahmefällen kann uns Ihr Kunde den Schaden auch telefonisch.



